Gegenstand der Serviceleistung ist die Durchführung einer Rechtsstandrecherche für ein Schutzrecht. Die Rechtsstandrecherche dient dazu Gewissheit zu erhalten, ob ein bestimmtes Recht bereits Gültigkeit besitzt, noch gültig ist oder aber nicht. Wenn Sie beispielsweise bei der Neuheitsrecherche für Ihre Erfindung auf eine ähnliche Erfindung gestoßen sind, ist es durchaus möglich, dass diese rechtlich nicht mehr aktiv ist. Das kann einerseits rechtliche Bedenken ausräumen, jedoch auch dazu führen, dass Sie beispielsweise dieses nun rechtlich "freie Schutzrecht" nutzen könnten.
Gegenstand der Serviceleistung ist die Durchführung einer Rechtsstandrecherche für ein Schutzrecht. Die Rechtsstandrecherche dient dazu Gewissheit zu erhalten, ob ein bestimmtes Recht bereits Gültigkeit besitzt, noch gültig ist oder aber nicht. Wenn Sie beispielsweise bei der Neuheitsrecherche für Ihre Erfindung auf eine ähnliche Erfindung gestoßen sind, ist es durchaus möglich, dass diese rechtlich nicht mehr aktiv ist. Das kann einerseits rechtliche Bedenken ausräumen, jedoch auch dazu führen, dass Sie beispielsweise dieses nun rechtlich "freie Schutzrecht" nutzen könnten.
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